AAC übernimmt den vom BVK entwickelten Stufenplan zur Unterstützung der Mitglieder bei Konflikten
Der deutsche Kameraverband bvk hat einen Stufenplan bei Regelverstößen, entwickelt, um die Mitglieder systematisch und transparent zu unterstützen. Der aac möchte nun dieses System übernehmen.
Dabei geht es um ein mehrstufiges Schema, das bei Konflikten von aac Mitgliedern mit Arbeit- /Auftraggebern angewendet wird. Es handelt sich um ein schrittweise Abarbeiten der Möglichkeiten der Konfliktbeseitigung.
Es geht darum, Mitglieder zu schützen, solide Informationen weiterzugeben und ihnen mit emotionaler Hilfe bis zur rechtlichen Vertretung beizustehen:
– Dieser Stufenplan soll für alle Beteiligte transparent gemacht werden.
– Die Kommunikation wird solide und individualbezogen sein.
– Das Verfahren wird über Stufen systematisch eskaliert, schafft aber auch gleichzeitig jederzeit Reaktionsspielräume für beide Seiten.
– Die Rückholbarkeit durch Einlenken soll stets gegeben sein.
Wie funktioniert dieses mehrstufige System?
Stufe 0: Vorlauf / Meldung beim aac
Den Einstieg in die Systematik bewirkt das aac-Mitglied durch eine Meldung des Problems bzw. mit der Bitte um Hilfe. Dazu verfasst das Mitglied ein Hergangsprotokoll.
Ohne Hergangsprotokoll seitens des Mitglieds kein Einstieg in das Verfahren!!
1. Aufklärung über die Systematik / Hergangsprotokoll !!
2. Ablieferung Protokoll / Recherche / Strategie-Planung
Stufe 1: Mitglied
in der Stufe 1 kommuniziert das Mitglied (in Absprache mit dem aac):
1. freundliche Anfrage bzgl. des Problems (i.d.R. e-mail)
2. nachdrückliche Anfrage, bereits mit Sachgründen
3. wenn keine Einigung/ Lösung: ausdrückliche Abgabe an den BVK
Stufe 2: AAC
in Stufe 2 übernimmt/kommuniziert der aac:
1. freundliche Anfrage durch AAC auf Bitten des Mitglieds
2. nachdrückliche Anfrage, bereits mit Rechts-Hinweisen
3. wenn keine Einigung/ Lösung: ausdrücklichen Hinweis auf Anwalt
Stufe 3: Anwalt
in Stufe 3 übernimmt/kommuniziert ein Anwalt:
1. Erstberatung des Mitglieds (ggf. auf Kosten des aac)
2. Anschreiben im Auftrag des Mitglieds wg. Sachlage
3. Hinweis auf die Vorbereitung einer Klage in der Sache
Stufe 4: Gericht
ggf. Verhandlung über außergerichtliche Einigung
1.Einreichung der Klage bei Gericht / Klage-Zusstellung
2. Urteil
Sämtliche Kontakte / Schreiben werden jeweils seitens des aac (bzw. in Stufe 3 vom Anwalt) konzipiert, dann mit dem Mitglied rückgekoppelt und optimiert, und schließlich je nach Eskalationsstufe vom Mitglied, vom aac oder vom Anwalt versandt.
(Ab Stufe 2 ist das Mitglied gehalten, nicht selbst zu kommunizieren.)