Unter dem Titel Startstipendien 2021 schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs im Bereich Filmkunst aus.

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung junger professioneller Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und Regisseurinnen und Regisseuren bzw. Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren den Einstieg in den Kunstbetrieb und die Filmbranche erleichtern.

Stipendien

Die bis zu sechs zu vergebenden Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 8.400,00 Euro dotiert. Mit dem Startstipendium für Filmkunst ist die verpflichtende Teilnahme an begleitenden Workshops und Veranstaltungen verbunden. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2021 begonnen werden.

Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, denen ein Stipendium zugesprochen wird, erhalten einen um den Betrag von EUR 200 per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe „Alleinerziehenden-Formular (PDF, 91 KB)”). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Voraussetzungen

  •   Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (per Meldezettel nachzuweisen).
  •   Bewerberinnen und Bewerber müssen nach dem 31.12.1985 geboren worden sein. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit Betreuungs- und/oder Pflegepflichten oder aus gesundheitlichen Gründen verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
  •   Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie Personen, denen bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
  •   Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
  •   Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung retourniert. BewerbungsunterlagenFür die Bewerbung sind folgende Unterlagen ausschließlich per E-Mail einzureichen:
    1. (1)  Bewerbungsformular „Startstipendien“
      Das Formular ist auf der Homepage des BMKOES zu finden, ggf. ergänzt durch die „Erklärung zur Berücksichtigung des AlleinerzieherInnenbonus“.
      Bitte digital signiert oder unterschrieben als Scan!
    2. (2)  Beschreibung des geplanten Filmvorhabens
      Zu beschreiben ist ein Filmprojekt, das während der 6-monatigen Laufzeit des Stipendiums weiterentwickelt werden soll (max. 2 Seiten). Zulässig sind abendfüllende Spiel- bzw. Dokumentarfilme in der Stoffentwicklungsphase. Nicht zulässig sind Bakkalaureats- oder Diplomfilme, Auslandspraktika, Equipmentankäufe oder ähnliches.
    3. (3)  Dokumentation der filmischen Arbeit
      Anzufügen sind ein Referenzfilm (per Link) sowie eine Übersicht eigener Filme und ggf. der Filmfestivals, Ausstellungen, etc., im Rahmen derer ein eigener Film präsentiert wurde.

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(4) TabellarischerLebenslauf
Anzugeben sind Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit.

(5) Abschlusszeugnisse In Kopie.

(6) AktuellerMeldezettel In Kopie.

Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind bis zum 31. März 2021 unter dem Betreff „Startstipendien für Film

2021“ an film@bmkoes.gv.at zu richten.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Fachjury im Rahmen einer Auswahlsitzung voraussichtlich im Mai ermittelt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden danach umgehend schriftlich verständigt. Nicht fristgerecht übermittelte und unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Startstipendien-Einreichungen keine Begründung der Jury-Vorschläge erfolgt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mag.a Antonia Rahofer unter +43 1 71 606-851032 bzw. per E-Mail an antonia.rahofer@bmkoes.gv.at.

Ausschreibungsmappe_(1)Bewerbungsformular_(2)Erklärung_AlleinerzieherInnenbonus_(3)Abteilung_AL