Die Richtlinien für die sog. Ausfallhaftung sind da. Sie gelten rückwirkend ab dem 16. März. Personalkosten sind gedeckt. Das bedeutet, dass alle, die in gutem Glauben »einvernehmlichen Vertragsauflösungen« zugestimmt haben, doppelt bestraft werden.
Hätten Sie auf ihrem einfach geltenden österreichischen Arbeitsrecht bestanden, wäre den Produzenten kein Schaden entstanden.
Leider wurden die Filmschaffenden = Dachverband nicht in die Verhandlungen muteinbezogen.
Jetzt sind es allein die Filmschaffenden, die alleine »überbleiben«. Sie haben auf ihre Rechte und auf ihr Geld – freiwillig – verzichtet.
-> Nur 40% aller KollegInnen war antragsberechtigt beim AMS. 1/3 aller Filmschaffenden arbeitet im untersten Einkommenssegement der österreichischen Bevölkerung.
das Comebackpapier könnt Ihr hier downloaden