CORONA UPDATE 17.3. 11:00

KÜNDIGUNGEN

Wir hören, dass leider viele voreilig gekündigt werden. Bitte verlangt eine schriftliche Kündigung – die werdet ihr auch brauchen, um bei etwaigen Hilfsfonds ansuchen zu können!!
MÜNDLICHE VERTRÄGE sind gültig – auch hier bitte schriftliche Kündigen verlangen.

Sollte die Produktionsfirma die schriftliche Kündigung verweigern oder den alten Hebel “Du willst ja wieder für uns arbeiten” verwenden, dokumentiert das und schickt es an office@filmschaffende.at
Wir werden diesen Praktiken unter Wahrung Eurer Anonymität nachgehen!

KURZARBEIT

In Sachen Kurzarbeit dürfte es für die meisten unserer Beschäftigungsverhältnisse im Moment schlecht aussehen. Wenn sie vom Arbeitgeber angeboten wird, empfehlen wir, diese anzunehmen. 
Das gemeinsame Ziel aller muss sein, die Beschäftigungs- und Versicherungsverhältnisse soweit als möglich aufrecht zu erhalten!
Genauere Infos kommen, sobald da.

KMUs und EPUs

Es wird Hilfsfonds für die Wirtschaft geben. Bitte dokumentiert alles. Klar ist, dass Aufträge, die nicht noch erteilt wurden, nicht abgesagt werden können. Daher bitte den Vergleich zu den Vormonaten bzw. zum Vergleichszeitraum der Vorjahre heranziehen.

ÖSTERREICHISCHE GEBIETSKRANKENKASSE

Diese Info von meinem Steuerberater ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig – und soll die Liquidität der Unternehmen sichern:

Die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfordern auch in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) außergewöhnliche Schritte. Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Engpässen bei der Liquidität der Betriebe, bis hin zum gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel führen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bestehen bleibt.

Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können.
Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:

• Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
• Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
• Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
• Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
• Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden.
Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.
Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020.
Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.