COVID-19 PASSUS IM SKE-FONDS der VdFS

Die Gremien der VdFS – Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden haben soeben im Umlaufverfahren der Implementierung “§4.1.6 COVID-19 Notfall” in den SKE Richtlinien (Lebenskostenzuschüsse) zugestimmt.

Besonders froh bin ich, dass es darin auch explizit heißt: “Kinderbetreuungskosten aufgrund der Schließung von Schulen und Kindergärten können ebenfalls bezuschusst werden.”

Die Gremien der VdFS beabsichtigen, die Härtefälle ggf. rasch in Sondersitzungen oder per Umlaufbeschluss zu behandeln und beraten weiter darüber, wie sich die Verwertungsgesellschaft an Hilfsmaßnahmen beteiligen kann.

Die VdFS stellt keinen “gedeckelten” Betrag für COVID-19 zur Verfügung, sondern beabsichtigt, die Mittel gemäß der Entwicklungen und der finanziellen Verfügbarkeit bereitzustellen – wobei ein besonderes Augenmerk bereits auf die Zeit nach der Akutphase gerichtet wird.

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERTRAGES / Mündliche Verträge / Kündigungen

Wir takten gerade die COVID Rechtsberatung für den Dachverband mit Hilfe der VdFS ein. Ich habe aufgrund der vielen Anfragen bereits mit der zuständigen Kanzlei telefoniert. Ich fasse das nicht-juristisch zusammen:
1. Eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses kann nur »einvernehmlich« stattfinden, niemand kann dazu gezwungen werden
2. Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung bitte alles schriftlich vereinbaren – vor allem auch die Wiedereinstellungsgarantie.
3. Das alles gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse, zu denen kein oder noch kein Arbeitsvertrag vorliegt. Auch hier sind Auflösungen, Kündigungen o.ä. schriftlich zu vollziehen, die Arbeitnehmer haben dieselben Rechte, wie jene, wo Arbeitsverträge bestehen. Das machen wir unmissverständlich klar und sollte dazu beitragen, dass diese Schlamperein mit Arbeitsvertrag erst nach Drehbeginn endlich aufhören.
3. Die Auflösung des Dienstverhältnisses löst das Problem, das wir als Land und Gesellschaft haben NICHT, sondern verlagert es zum AMS und damit zurück zur öffentlichen Hand.
4. Wenn ihr einer einvernehmlichen Auflösung mit Wiedereinstellungsgarntie zustimmt, diskutiert den Dominoeffekt und den möglichen Totalausfall der Produktion.
DOMINOEFFEKT – Fall a: Eure Produktion wird verschoben, es gibt Kollision mit Folgeproduktionen von Teammitgliedern oder Schauspielern – was dann?
Fall b: Die Produktion wird so weit verschoben, dass sie mit Eurem Folgeprojekt kollidiert? – Was dann?
5. Wenn ihr zu einer einvernehmlichen Auflösung gezwungen werdet (a la: »Du willst ja wieder für uns arbeiten«), ist diese, auch wenn sie schriftlich erfolgt ist, NICHT GÜLTIG. Der Anwalt hat das »Drucktheorie« genannt.
EMPFEHLUNG DES DACHVERBANDES: »VERNUNFTKLAUSEL«
– Versucht Lösungen mit Hausverstand und Rücksicht zu finden, die Eure Dienstverhältnisse und damit die Vollversicherung so lange als möglich aufrecht erhalten – dazu gehören Heimarbeit, Kurzzeit und auch die Überlegung, beispielsweise auf die kollektivertragliche 40 Stunden Wochengage temporär auszuweichen. Versucht es bitte möglich zu machen. Dienstgeber werden massive Unterstützungen erhalten. Diese Vereinbarungen nur schriftlich und zeitlich begrenzt treffen.
– Viele können wahrscheinlich in die Arbeitslose gehen. Aber die Beschäftigungszeiten, auf die ihr bei einer einvernehmlichen Auflösung verzichtet, werden Euch möglicherweise in Zukunft fehlen!
Wenn sich seitens der Produzenten und des ORF, der bei vielen betroffenen Produktionen Auftraggeber ist, endlich jemand mit uns an einen Tisch setzen würde, könnte man auch über sinnvolle Lösungen reden, die der Situation entsprechen und uns alle gemeinsam da durchtragen. Dieses Gemauschel hinter verschlossenen Türen, und jede Produktion löst das für sich, und jeder Arbeitnehmer steht allein dem Produzenten gegenüber – das spielt’s nicht.
Sagt das mal weiter.