FRISTLOSE ENTLASSUNG

 
Wir hören von noch nicht bestätigten “Fristlosen Entlassungen”.
Nach rascher Rücksprache mit der Younion _ Die Daseinsgewerkschaft folgende Info dazu:
 
Eine “fristlose” braucht schwerwiegende Gründe, einen Tatbestand, den der Dienstnehmer nachweislich verursacht hat (Körperverletzung, mutwillige Sachbeschädigung u.ä.) – Das ist bei CORONA natürlich nicht gegeben. – Fristlose Entlassungen sind daher ungültig – völlig egal, ob sie mündlich oder schriftlich erfolgen.

FRISTLOSE KÜNDIGUNG NACH §45

Bezugnehmend auf das uns vorliegende Schreiben jener Produktion, die eine fristlose Kündigung gemäß §45 mitteilt, folgende Mitteilung des Anwalts:

Sehr geehrter Herr Eder,

§ 45a AMFG bietet keine Rechtsgrundlage für die Auflösung des Dienstverhältnisses, sondern regelt das im vorigen mail angesprochene Frühwarnsystem.

Dieser Schritt ist daher sicher rechtswidrig und anfechtbar.

Und natürlich besteht zumindest Anspruch auf Kündigungsentschädigung, also Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist. Wir überlegen uns bis morgen, was wir darüber hinaus den Betroffenen raten können.

Sollte sich das Gerücht bewahrheiten, was wir nicht hoffen, unterstützen wir Euch mit vollen Kräften bei den Prozessen.