+++ Dringende Empfehlung für Dreharbeiten in Filmteams +++

Zum Schutz der Filmschaffenden rät der BVK dringend dazu, alle Vorbereitungs- und Dreharbeiten, die nicht der Information dienen, sofort einzustellen.
Dazu gehören auch Motivbesichtigungen, Kostümproben und Begehungen.
Die vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Verhaltensmaßnahmen sind weder am Set noch z.B. in einem Maskenmobil zu gewährleisten.
Personen über 60 und alle, die an Herz- Kreislaufkrankheiten, Diabetes, Bluthochdruck, chronischen Atemwegserkrankungen und Krebs leiden, sollten keinesfalls an Dreharbeiten in einem normalen Spielfilmumfeld teilnehmen. Sie gehören zur besonders gefährdeten Gruppe und eine Infektion kann lebensbedrohende Folgen haben.
Berufsimmanent wird von Filmschaffenden eine hohe Mobilität erwartet, die zwangsläufig zu einem großen Bewegungsradius im öffentlichen Raum führt. Dem Filmschaffenden ist es allein nicht möglich, auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angemessen und im Sinne der empfohlenen Verhaltensregeln zu reagieren.
Wenn Produktionen nicht bereit sind, ihre Projekte zu stoppen, müssen alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Mitarbeiter zu schützen. Wir weisen hiermit ausdrücklich auf die Fürsorgepflicht der Produktion für ihre Mitarbeiter hin, die sich dann auch in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und den Vorsorgemaßnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz niederschlagen und selbstverständlich schriftlich

dokumentiert

werden muss.
Vorstand des Berufsverbandes Kinematografie (BVK) e.V.
Nützliche Links:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche- auswirkungen.html;jsessionid=4D7B22DE135C2167A2CD64BC1B279E7C?nn=67370
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltun gen.pdf?__blob=publicationFile