Wien (OTS) – Die Initiative Urhebervertragsrecht (www.urhebervertragsrecht.at) unterstützt die Arbeitsgruppenentwürfe des Justizministeriums vom 7. Dezember 2020 zu den Themen „Urhebervertragsrecht“ und „Verantwortlichkeit der großen Online-Plattformen“ (respektive Vergütungsverpflichtung) und sieht die bevorstehende Novelle des Urheberrechtsgesetzes (UrhG-Novelle 2021) auf einem guten Weg.

Auch wenn in den ersten Entwürfen nicht alle Anliegen und Vorschläge der Initiative berücksichtigt wurden und die Selbstverständlichkeit der im deutschen Urheberrecht bereits geltenden Bestimmungen leider nicht widergespiegelt ist, fährt der Zug aus Sicht der Initiative in die richtige Richtung.

Autor Gerhard Ruiss (IG Autorinnen Autoren) meint: „Unsere Initiative wird von zahlreichen Künstler/innenverbänden und einer ganz breiten Basis österreichischer Kunstschaffender getragen. Die auf unserer Website abrufbare Liste der Unterstützer/innen – darunter auch äußerst prominente Kunstschaffende – wird täglich länger und länger. Das freut uns sehr und sollte den österreichischen Gesetzgeber darin bestärken, bei der bevorstehenden Novelle im Sinne der Kunstschaffenden Mut zu zeigen. Das von anderer Seite behauptete Gold-Plating können wir angesichts der zwingenden Vorgaben der Binnenmarkt-Richtlinie 2019 und des Regierungsprogramms 2020-2024 nicht erkennen.

Musiker Peter Paul Skrepek (Musikergilde) ergänzt: „Streaming ist der neue Goldrausch. Sowohl im Musik- als auch im Filmbereich werden die Haupteinnahmen mittlerweile durch Streaming erzielt, und Corona verstärkt diesen Trend weiter. An diesen Einnahmen sind die Kunstschaffenden völlig unzureichend bzw. gar nicht beteiligt. Durch die Untersagung aller Konzerte entsteht eine steigende Nachfrage, von der Unterhaltungs- und Internetkonzerne profitieren. Sie kassieren den Löwenanteil bei Spotify und Co., die Kunstschaffenden bleiben über. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird professionelles Musikschaffen in Zukunft unmöglich, und Großunternehmen werden als einzige wirklich verdienen. Das entspräche jedoch nicht der EU-Richtlinie. Erforderlich ist die Umsetzung eines fairen Vergütungsanspruchs bei sämtlichen Online-Nutzungen für alle Urheber/innen und Interpret/innen. Wahrgenommen werden muss er von den Verwertungsgesellschaften, nur sie können mit der Verwertungsindustrie auf Augenhöhe verhandeln.

Filmemacher Fabian Eder (Dachverband der Filmschaffenden) betont: „Unsere Initiative begrüßt die geplante Umsetzung eines Systems des kollektiven Urheberrechts in Form von gemeinsamen Vergütungsregeln. Ein solches System der kollektiven Vertretung auch im Bereich des Urheberrechts, wie es bereits seit vielen Jahren in anderen europäischen Mitgliedstaaten besteht, ist in Österreich überfällig. Nach deutschem Vorbild sollte dies jedoch im Rahmen einer eigenen gesetzlichen Bestimmung noch wesentlich umfassender und klarer sowie unter Bezugnahme auf einen grundsätzlichen Rechtsanspruch verankert werden.“

Bildender Künstler Michael Kos (Bildrecht) führt aus: „Wir begrüßen vor allem die geplante Einführung eines unverzichtbaren und kollektiv von Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Direktvergütungsanspruchs gegen große Plattformen wie YouTube & Co. Nicht nur aber gerade im Online-Bereich sind Direktvergütungsansprüche geeignet, Zahlungsflüsse an die Kunstschaffenden unabhängig von allfälligen vertraglichen Beteiligungen, die in der Praxis nicht vorkommen, auch tatsächlich sicherzustellen. Ebenso bedarf es eines solchen Vergütungsanspruchs für die zahlreichen User-Generated-Content-Nutzungen (Karikaturen, Parodien, Pastiche, Berichte, etc.), die auf diesen Plattformen stattfinden. Der beabsichtigten Einführung einer vergütungsfreien Bagatellgrenze und eines Pre-Flagging-Systems stehen wir hingegen äußerst kritisch gegenüber. “

Gernot Schödl (Koordinator der Initiative) erläutert: „Was es angesichts der (Lockdown-bedingten) Schließungen von Theatern, Konzerthallen und Kinos massiv angestiegen Nutzungen im Online-Bereich dringend braucht, ist ein gesetzlicher Direktvergütungsanspruch der Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen, der auch gegenüber regulären Streaming-Diensten (Spotify, iTunes, Maxdome, Flimmit, Amazon Prime, Netflix, etc.) geltend gemacht werden kann. Dies um durch eine kollektiv von Verwertungsgesellschaften wahrgenommene Vergütung der Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen sicherzustellen, dass Zahlungen für Online-Nutzungen bei den Kreativen auch tatsächlich ankommen. Vorbild ist die seit 1. April 2020 in der Schweiz geltende Rechtslage. Dies freilich ohne in die Rechte und Befugnisse der Verwerter/innen (Tonträgerproduzent/innen, Filmproduzent/innen, etc.) einzugreifen, denen weiterhin die volle Kontrollmöglichkeit über die Verwertung der Werke, insbesondere darüber, auf welcher Plattform oder auf welchem Dienst diese abrufbar sein sollen oder nicht, zukommen soll.“

Über die Initiative Urhebervertragsrecht

Die Initiative Urhebervertragsrecht vertritt die Interessen von mehr als 300.000 Kunstschaffenden in Österreich – Schriftsteller/innen, Übersetzer/innen, Komponist/innen, ausübende Musiker/innen, Filmschaffende, Schauspieler/innen, bildende Künstler/innen und viele andere Urheber/innen und ausübende Künstler/innen.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft der Initiative Urhebervertragsrecht
z.H. Mag. Gernot Schödl, LL.M., Löwelstrasse 14, 1010 Wien
E-Mail: info@urhebervertragsrecht.at
Web: www.urhebervertragsrecht.at