Spät aber doch ist es für mehrfachgeringfügig und fallweise Beschäftigte möglich am Härtefallfonds zu partizieren.
Der dazu nötige Antrag ist bei der WKO zu stellen.
Bei Rückfragen sollten bitte über den Dachverband bzw. über den AAC gebündelt werden – da sich viele Fragen decken werden, können wir sie dann pauschal beantworten.
Die Antragsberechtigung findet man hier:
https://www.wko.at/site/haertefallfonds-mgb/faq.html#punkt4
zwei Beispiele für Antragsberechtigung im Härtefall Fonds:
Aushilfe in Boutique und Garderobiere in Theater: Martha half im Referenzzeitraum bis Ende Oktober 2019 regelmäßig am Wochenende in einem durchgehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnis in einer Boutique aus. Ab November 2019 arbeitete sie in unregelmäßigen Abständen als tageweise geringfügig beschäftige Garderobiere in einem Theater. Da jede tageweise Beschäftigung als ein Beschäftigungsverhältnis gilt, übte sie im Referenzzeitraum mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aus. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ist ein Anspruch auf Härtefallausgleich möglich.«
Zum Antragsformular
Achtung: Für den Antrag braucht man eine Handysignatur. Rückwirkende Anträge können nur bis 30.11.22 gestellt werden.
Die Richtlinien zur Antragstellung hier
https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/richtlinie_haertefallfonds.html