Anreizmodell für den Filmstandort ÖsterreichMit 01. Januar 2023 soll ein neues Anreizsystem für alle Filmproduktionen in Kraft treten, das Österreich im europäischen Standort­wettbewerb stärkt.

Anreizsysteme spielen im zunehmend globalisierten und wettbewerbsintensiven Filmsektorveine wesentliche Rolle. Sie liefern den produzierenden Unternehmen Finanzierungsbestandteile und bilden entscheidende Faktoren bei der Frage, wo Produktionen abgewickelt werden. Zahlreiche europäische Staaten setzen daher entsprechende Anreize als strategische Instrumente ein, um Wertschöpfung vor Ort zu steigern, FilmInvestitionen aus dem Ausland anzuziehen, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen sowie Produktionsinfrastruktur und digitale Expertise in einem wesentlichen Wachstumsfeld der Kultur und Kreativwirtschaft nachhaltig aufzubauen.
Das Fehlen eines effektiven Instruments in Österreich verhindert bislang, dass Unternehmen und im Film und Medienbereich Tätige vom enormen weltweiten Wachstumsschub des audiovisuellen Sektors ausreichend profitieren können. Die vorhandenen Förderinstrumente sind nicht in ausreichendem Maße geeignet, um insbesondere für global agierende StreamingKonzerne Wirkung zu entfalten, regelmäßig große internationale Produktionen nach Österreich zu holen und das volle Potential in der heimischen Filmbranche zu heben. Das Resultat: Immer öfter wandern Produktionen in das benachbarte Ausland ab, wodurch Wertschöpfung, Knowhow und Fachkräfte in Österreich verloren gehen.

Die österreichische Bundesregierung strebt daher, wie im Regierungsprogramm festgehalten, eine Weiterentwicklung des österreichischen Filmstandortes an. Mit 1.1.2023 soll ein neues Anreizsystem für alle Filmproduktionen in Kraft treten, das Österreich im europäischen Standortwettbewerb stärkt. Gleichzeitig wird die StreamingLücke geschlossen, bis dato war es für internationale StreamingProduktionen und daran beteiligte österreichische Unternehmen kaum attraktiv, Produktionen in Österreich abzuwickeln.

Um für internationale Produktionen möglichst attraktiv zu sein und für heimische Produktionen maximale Planungssicherheit zu gewährleisten, werden die Zuschüsse in allen Sparten ohne budgetäre Deckelung implementiert. Bereits früh im Jahr „leergeräumte“ Fördertöpfe gehören damit der Vergangenheit an.

Das Anreizmodell verfolgt insbesondere folgende Zielsetzungen:
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Filmstandorts Österreich sowie der Resilienz der ansässigen Filmunternehmen

Steigerung der Wertschöpfung der Filmbranche und verbundener Branchen (Dienstleister, Einzelhandel, Hotellerie, etc.)

Schaffung und Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze und die damit einhergehende Verbesserung der sozialen Lage von Filmschaffenden

Auslastung und Ausbau der audiovisuellen Infrastruktur und Produktionskapazitäten

Förderung und Ausbau technischdigitaler Dienstleistungen (Animation, VFX, Musik)

Internationalisierung und Professionalisierung der Filmbranche

Anreize zu ökologischnachhaltiger Filmproduktion

Das Modell sieht einen auf Basis eines Kriterienkatalogs automatisch vergebenen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der in Österreich im Rahmen von Filmproduktionen getätigten Ausgaben vor, davon 5 Prozent für die Berücksichtigung klimaverträglicher Kriterien. Die Maximalhöhe des Zuschusses liegt bei 5 Mio. Euro pro Film und bei 7,5 Mio. Euro für Serien. Erstmals werden auch StreamingProduktionen unterstützt.

Das Filmanreizmodell baut auf drei Säulen auf:

1. Internationale ServiceProduktionen (FISA+)
Zuschüsse für internationale, nichtösterreichische Produktionen (Streaming, Kino, TV) und Produktionsteile (wie Postproduktion, Musikaufnahmen, VFX) werden von der aws abgewickelt. Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Österreich, die mit der Herstellung
eines Films oder eines Produktionsteils beauftragt wurden (ServiceAbwicklung).

2. Österreichische Fernseh und StreamingProduktionen (FISA+, Fernsehproduktionen in Abstimmung RTR)
Zuschüsse für österreichische, nicht im Auftrag von Sendern oder Videoabrufdiensten hergestellte Produktionen für die Bereiche Fernsehen, Streaming und Virtual Reality über 1,8 Millionen Gesamtbudget werden ebenfalls von der aws abgewickelt.
Antragsberechtigt sind deren unabhängige Hersteller (Produktionsfirmen) mit Sitz in
Österreich. Produktionen unterhalb der Budgetgrenzen verbleiben wie bisher im Fernsehfonds.
3. Österreichische Kinofilme (ÖFI+)

Zuschüsse für österreichische, unabhängig produzierte Filme für die Erstauswertung im Kino sowie diesen gleichgestellte internationale Koproduktionen werden vom Österreichischen Filminstitut abgewickelt. Antragsberechtigt sind deren unabhängige Hersteller (Produktionsfirmen) mit Sitz in Österreich. Der Zuschuss löst die bisher von FISA vergebenen Kinofilmförderungen ab. Der österreichische Kinofilm erhält damit einen OneStopShop, anstatt auf  verschiedene Förderstellen des Bundes (ÖFI, FISA) angewiesen zu sein.