Der Fachverband der Film- und Musikindustrie zur Speicherabgaben-Diskussion: Jetzt bitte sachlich diskutieren!


Die nahezu zeitgleichen Ankündigungen des Justizministers Herrn Dr. Wolfgang Brandstetter und des Kanzleramtsministers für Kultur und Medien, Dr. Josef Ostermayer, in der kommenden Urheberrechtsgesetznovelle die von der Kunst- und Kulturwirtschaft geforderte Erweiterung der Leerkassettenabgabe auf digitale Speichermedien vorsehen zu wollen, hat leider zu den erwarteten Schnellschuss-Reaktionen der Opposition und der Konsumentenseite – vertreten durch die Arbeiterkammer (!) – geführt.

Einmal mehr wurden Argumente aus dem Fundus gezogen, die sich bereits in der Endphase der Diskussion der vergangenen Legislatur-Periode als falsch heraus gestellt haben.

Die Tatsache, dass aufgrund des am 17.12.2013 entschiedenen positiven Erkenntnis des Obersten Gerichtsshofes (Rs 4 Ob 138/13t) viele Handelsunternehmen die Speicherabgabe längst schon einbehalten, hat nicht dazu geführt, dass die Märkte für diese Digitalspeichermedien eingebrochen sind, Die längst obsoleten Horrorsummen, die 2014 vor allem aus einer Plattform der Digitalwirtschaft im Zusammenhang mit der Speicherabgabe kolportiert wurden, haben sich längst als Falschmeldung erwiesen.

Das Erkenntnis des OGH in der Rechtssache Austro Mechana gegen Hewlett-Packard gibt endlich die Chance, das Thema auf einer sachlicheren Ebene zu behandeln. Durch dieses Urteil des Obersten Gerichtshofes und die dort vorgesehene Rückverweisung an den Gerichtshof erster Instanz, haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Argumentation der Kulturwirtschaft bestätigt.

So hat doch der oberste Gerichtshof eindeutig bestätigt, dass Festplatten dem Grunde nach in die Leerkassettenvergütung einzubeziehen sind und die Multifunktionalität der einbezogenen Medien den grundsätzlichen Anspruch der Rechteinhaber auf “gerechten Ausgleich” nicht verhindern kann.

Wenngleich davon auszugehen ist, dass dieses Verfahren weiter geführt wird, wäre es nun sicher im Interesse der hauptbeteiligten Gruppen – also der Gesamtvertragspartner – Vorschläge und Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den hinlänglichen begründeten Ansprüchen der Rechteinhaber Rechnung tragen, als auch den berechtigten Wünschen des Elektrohandels nach einer langfristig berechenbaren Basis für die zu leistenden Vergütungen. Guten Willen vorausgesetzt müsste sich hier ein vernünftiges Ergebnis finden lassen. In Deutschland hat sich gerade (am 27.1.2014) durch eine Einigung der Verwertungsgesellschaften mit dem Hightech-Verband BITKOM über die Höhe urheberechtlicher Abgaben für Computer gezeigt, dass tragfähige Kompromisse möglich sind, die “Unternehmen und Verbrauchern Rechtssicherheit für die kommenden Jahre” bieten (so BITKOM GF Rohleder)

Die atemlosen Reaktionen – in wessen Interesse immer? – von Teilen der Opposition, der jungen SP und der Konsumentenschutzfraktion der eigentlich im Arbeitnehmerinteresse tätigen AK (sind Kunstschaffende keine Arbeitnehmer?) führen weiterhin nur dazu, dass berechtigte Einnahmen der Künstler aus der Privatkopie geschmälert werden und die unsichere Situation hinsichtlich vergangener und zukünftiger Ansprüche aus der Leerkassettenvergütung für die betroffenen Wirtschaftskreise in die Verlängerung geht.

Dem Kanzleramtsminister Dr. Ostermayer und Justizminister Dr. Brandstetter ist für die klare Iniatiative zu danken; die kommende Urheberrechtsnovelle muss in ihrer Gesamtheit sachlich und umfassend diskutiert werden. 

 

 

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Rückfragehinweis: Dr. Werner Müller
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