Bundesverband Kamera
Herrn Dr. Michael Neubauer (viSdP)
Baumkirchner Straße 19
81673 München

FLUGHAVENVERBAND
RALPH BEISEL

HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER
DER ARBEITSGEMEINSCHAFT
DEUTSCHER VERKEHRSFLUGHÄFEN
GERTRAUDENSTRASSE 20
0·10178 BERLIN
TELEFON +49 (0)30 / 31 Ot 18 50
TELEFAX .49 (0)30 / 31 Ot 18 15

Berlin, 22. Mai 2013

Kurzinformation über die aktuellen Gepäckvorschriften für Filmschaffende

Sehr geehrter Herr Dr. Neubauer,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie und Ihre Mitglieder auf bestehende Gepäckbestimmungen aufmerksam machen und Ihnen damit helfen, dass Reisen im Rahmen von Filmproduktionen problemlos verlaufen. So hatten Filmschaffende auf einer Flugreise Schwierigkeiten, da sie sich vor dem Reiseantritt nicht über die geltenden Gepäckvorschriften informiert hatten.

Rechtliche Grundlage
Seit 2003 sind Fluggesellschaften per EU-Verordnung verpflichtet, Sicherungsmaßnahmen bei der Abfertigung von Gepäck nach dem Check-in durchzuführen (§ 9 LuftSiG). Sogenannte “Gefahrengüter” werden dem Reisegepäck entnommen, ohne
den Passagier zu informieren.

Mitnahme von technischer Ausrüstung für Filmteams
• Grundsätzlich dürfen im Hand- und im Check-in-Gepäck tragbare elektronische Geräte, die Lithium, Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten (z. B. Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobilfunktelefone, Notebook Computer, Camcorder usw.) zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.

• Die folgenden Mengen dürfen dabei jedoch nicht überschritten werden:

o für Lithium-Metall- oder Lithium- Legierungs-Batterien, eine Lithium-Menge
von nicht mehr als 2 Gramm
o für Lithium-Ionen-Batterien, eine Nennenergie-Wattstundenzahl von
nicht mehr als 100 Wh

• Ersatzbatterien, einschließlich Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein. Bei Geräten mit Lithium-Ionen-Zellen mit mehr als 100 Wh ist eine Genehmigung erforderlich. ln diesem Fall müssen sich die Passagiere direkt an ihre Fluggesellschaft wenden.

Weitere Hinweise wie z. B. die Gefahrgutinformationen des Luftfahrt-Bundesamtes sowie die zu beachtenden IATA-Gefahrgutinformationen stehen im Internet unter
http://www.lba.de/DE/Betrieb/Gefahrguttransport/A_Z_Passagierinfo_Gefahrgut_Gepaeck.html?nn=20286
zum Download bereit.

Gerne können Sie diese Informationen an Ihre Mitglieder
weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
~~ ARBEITSGEMEINSCHAFT
DEUTSCHER VERKEHRSFLUGHÄFEN
– FLUGHAFENVERBAND –
Ralph Beisel

BEISEL@ADV.AERO

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