Wien (OTS/PWK665) – Bei den KV-Verhandlungen des Fachverbandes der
Film- u. Musikindustrie mit der Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten-Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, am 24.9.2013
wurde nach regem Austausch der Positionen der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmer-Seite eine kollektivvertragliche Erhöhung der Gagensätze
von 2,65 %* vereinbart.

Die Verhandlungspartner haben davon Abstand genommen, den
Verbraucherpreis-Index als Basis zu definieren, nehmen aber die
verschiedenen bekannten wirtschaftlichen Eckdaten – wie den
Monats-VPI, den VPI der letzten 12 Monate sowie die Prognosen – als
Parameter einer Diskussion, in der wesentlich auch die schwierigen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der betroffen Branche
Berücksichtigung gefunden hat.

In Anbetracht der schwierigen Situation, die hier sowohl auf die
Arbeitgeber als auch auf die Arbeitnehmer zukommt, ist ein
Lohnabschluss in der Höhe von 2,65 %, als vernünftiges Ergebnis zu
bezeichnen, in dem beide Seiten die wirtschaftlichen Eckdaten
berücksichtigt und Fairness und Ausgewogenheit gezeigt haben.

Der Kollektivvertrag für Nicht-Filmschaffende 2014 wird spätestens
Ende 2013 auf den Internet-Seiten der Kollektivvertragspartner
veröffentlicht.

Die erste Runde des zweiten im Bereich der Filmwirtschaft
bestehenden Kollektivvertrags – nämlich des Kollektivvertrags für
Filmschaffende – findet am Donnerstag, den 26. September 2013,
statt. (us)

*unter Aufrechterhaltung der Überzahlung (= unechte IST-Lohnerhöhung) 

Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130924_OTS0231/kollektivvertragsverhandlungen-nichtfilmschaffende-faktor-265-kv-erhoehung-fuer-2014-vereinbart