BVK-LogoBerufsverband Kinematografie e.V.
München, 23.02.2022

Bavaria Film und EuroVideo haben als Beklagte im Verfahren vor dem OLG München nun einseitig die Erledigung des prominenten Rechtsstreits um faire Nachvergütung und Beteiligung für den bekannten Kameramann Jost Vacano in Sachen „Das BOOT“ verkündet. Das ist rechtlich nicht möglich. Nur der kla
gende Kameramann kann im Verfahren Ansprüche für erledigt erklären. Anders als vereinzelt in der Presse zu lesen ist, gibt es auch keine „außergerichtliche Einigung“ der Parteien. Seitens der Beklagten wurde via Pressemitteilung vom 22.2.2022 das Ende der Auseinandersetzungen nach „Gutsherrenart“ proklamiert. Jost Vacano wurde nicht konsultiert. Rund eineinhalb Jahrzehnte hat man versucht, den Kläger mürbe zu machen. Seine packende und oscarnominierte Bildgestaltung war wesentlich mitverantwortlich für den Welterfolg dieses Filmwerks.

Nun erklärt also die öffentlich-rechtliche Tochter Bavaria Film eigenmächtig das „Ende“ eines Prozesses, in dem sie beklagt ist. Natürlich will man kein Urteil. Dann würde klar, wie es um die Rechtstreue bei der Behandlung der Urheberinnen und Urheber steht – selbst bei einem so namhaften Produzenten wie der
Bavaria. Angesichts der weiter bestehenden Strategie der öffentlich-rechtlichen Sender, mit relevanten Berufsverbänden von Miturhebern an Filmen nicht über angemessene Nutzungsvergütungen zu verhandeln, wohl aber mit der für Filmurheber nicht repräsentativen Gewerkschaft ver.di unangemessen flache Abschlüsse zu vereinbaren, wäre ein gerichtliches Urteil zur Klärung der Lage wünschenswert.

Es ist bedauerlich, dass man anstatt zu verhandeln und GVR mit den repräsentativen Berufsverbänden abzuschließen, Unmengen von Geldmitteln für Prozesse ausgibt, um Urheber von der Beteiligung an der Früchten ihrer Arbeit auszuschließen. Auch das Verfahren um „Das BOOT“ hat nicht für größere Offenheit
und Verhandlungswillen der Sender gesorgt. Man zieht es vor, erhebliche Mittel auch im „freien Markt“ in Streitigkeiten gegen Urheber zu verwenden, anstatt für sie. Urheberrechtsumsetzung nach Gutsherrenart.

Seit vielen Jahren bemühen sich repräsentative Urheberverbände um angemessene Folgevergütungen für Werknutzungen. Während mehrere private Sendergruppen sich aufgeschlossen zeigten und nach Verhandlungen Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) zustandekamen, versuchen öffentlich-rechtliche An
stalten noch immer, das seit zwanzig Jahren geltende Urheberrecht auf Erlösbeteiligung der Kreativen auszusitzen. Jüngst musste gar der Bundesgerichtshof entscheiden, um das ZDF mit den Urheberverbänden der Kameraleute, Editoren, Szenen- und Kostümbildner in eine Schlichtung zu zwingen. Gegen ernsthafte Verhandlungen hatte man sich gesträubt. Gerade öffentlich-rechtliche Sender sollten durch verantwortliches Handeln und den rechtlich einwandfreien Umgang mit Gebühren faire Vergütungen auch für die Urheber garantieren. Was sagt die KEF dazu, dass man lieber Prozesse führt, als zu beteiligen…?

Kontakt BVK:
Dr. Michael Neubauer, Geschäftsführung BVK bvk@kinematografie.org
B V K – Berufsverband Kinematografie e.V. phone: 089-34019190
Baumkirchner Straße 19, 81673 München mobil: 0173-3413123