HONORARKATALOG für Selbständige im Kameradepartment
Immer wieder werden wir beim aac, dem Berufsverband der österreichischen Kameraleute, gefragt, wie hoch denn eigentlich die normale Gage für eine Kamerafrau, für einen Kameramann sei. An sich ist es sehr einfach, diese Gagen zu finden, sie stehen im „Kollektivvertrag für Filmschaffende“, der u.a. auf der website von film and music austria veröffentlicht ist.
Obwohl sozialversicherungsrechtlich umstritten, werden Kameraleute sehr oft auf Honorar- oder Werksvertragsbasis statt als Angestellte beschäftigt.
Aus diesem Grund haben wir eine kurze Tabelle zusammengestellt, in der die Tagsätze angeführt sind, samt den anteiligen Lohnnebenkosten, die bei Angestellten der Arbeitgeber zu tragen hat. Die prozentuale Höhe der Lohnnebenkosten wurde dem Kalkulationsformular des ÖFI entnommen.
Wir empfehlen dringend allen KollegInnen, die auf Rechnung arbeiten, im eigenen Interesse keine Gagen unter diesen Sätzen zu akzeptieren, denn:
– Die SVA kostet 25% des Gewinns und wird gnadenlos eingetrieben.
– Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
– Es gibt keine Arbeitslosenversicherung
– Ohne Haftpflichtversicherung steht jeder Rechnungsleger mit einem Fuß im Kriminal, da er für jeden auch nur leicht fahrlässig verursachten Schaden und Unfall haftbar ist, eine Haftung, die bei Angestellten der Dienstgeber trägt.
Wer unter diesen Mindestsätzen arbeitet, betreibt Lohndumping und schädigt damit nicht nur sich selbst, sondern alle KollegInnen und die gesamte Branche.
Auch Auftraggeber geraten in diesen Abwärtsstrudel: Wenn sie wissen, dass die Konkurrenz Ausschreibungen auf Grund von Lohndumping gewinnt, werden sie gezwungen, dasselbe zu tun.
Die Kollektivvertragsgagen wurden von den Vertretungen von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen gemeinsam festgelegt, lasst uns daher gemeinsam dafür sorgen, dass sie eingehalten werden!
Der aac berät gerne zu diesem Thema, Fragen bitte an kollektivvertrag@aacamera.org
Laut Kollektivvertrag gelten folgende Tagesgagen bezogen auf die Wochengage.
Position im Team | Tagesgage gem. §12/2 1/4 der Wochengage bei 10h/Tag |
inkl. SZ und Url Abf. Tagesgage. | Summe Lohnnebenkosten | Gesamt (excl.MwSt.) |
Kameramann/Kamerafrau I*) |
504,13 |
649,42 |
81,02 | 730,40 |
Kameramann/Kamerafrau II |
369,33 |
475,77 |
59,36 | 535,10 |
Elektron.Berichterstattung-Team: |
||||
Kameramann/Kamerafrau II |
369,33 |
475,77 |
59,36 | 535,10 |
2. Mann/Frau im Team |
187,83 |
241,96 |
30,19 | 272,14 |
1. KameraassistentIn |
203,75 |
262,47 |
32,75 | 295,20 |
2. KameraassistentIn |
155,57 |
200,40 |
25,00 | 225,40 |
Digital Image Technican (DIT) |
155,57 |
200,40 |
25,00 | 225,40 |
Position im Team | Tagesgage gem. §12/2 2.Satz 1/5 der Wochengage bei 8h/Tag |
inkl. SZ und Url Abf. Tagesgage. | Summe Lohnnebenkosten | Gesamt (excl.MwSt.) |
Kameramann/Kamerafrau I*) |
403,31 |
519,54 |
64,82 | 584,33 |
Kameramann/Kamerafrau II |
295,46 |
380,61 |
47,49 | 428,07 |
Elektron.Berichterstattung-Team: |
||||
Kameramann/Kamerafrau II |
295,46 |
380,61 |
47,49 | 428,07 |
2. Mann/Frau im Team |
150,26 |
193,57 |
24,15 | 217,7 |
1. KameraassistentIn |
163,00 |
209,98 |
26,20 | 236,16 |
2. KameraassistentIn |
124,46 |
160,32 |
20,00 | 180,32 |
Digital Image Technican (DIT) |
124,45 |
160,32 |
20,00 | 180,32 |