Der AAC ist die Berufsvereinigung österreichischer Kameraleute, Kameraassistent(inn)en, DITs und Colourgrader(innen). Er ist als Verein angemeldet. Das Ziel des AAC ist, die Interessen des Berufstandes in allen relevanten Bedürfnissen zu vertreten, Initiativen zu setzen um Benachteiligungen zu vermeiden und das Ansehen des Berufstandes in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Es wird auf die Einhaltung des vom AAC formulierten Berufsbildes größtes Augenmerk gelegt. Nachzulesen ist der genaue Wortlaut des Berufsbildes.


Gemeinsam mit „IMAGO“ , der europäischen Dachorganisation  der nationalen Kameraverbände, wirkt der AAC auf europäischer Ebene und ist, auf Grund der in Österreich geschaffenen Basis, Vorreiter einer Urheberrechtsregelung für Kameraleute.

Durch regelmäßige Veranstaltungen wird nicht nur der fachliche Wissenstand der Mitglieder auf den neuesten Stand gebracht. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist den Mitgliedern vorbehalten und gratis. Ankündigungen unserer Veranstaltung ebenfalls auf unserer Homepage.

Die Aufnahme in den AAC erfolgt anlässlich der Jahreshauptversammlung, bei eindeutiger Erfüllung der Aufnahmekriterien.

Während des Jahres kann jedoch jederzeit beim Vorstand ein Antrag zur Aufnahme gestellt werden.

Dazu gilt folgendes Aufnahmeprozedere

Entry SignDer/die  Antragsteller/in wählt zwei Vorstandsmitglieder, denen er/sie Lebenslauf, Filmografie, ein Motivationsschreiben sowie ein Showreel bzw Arbeitsproben oder einen Link zu diesen Materialien schickt. (dies ist jederzeit und über das gesamte Jahr möglich). Zusätzlich schickt der /die Antragsteller/in alle Unterlagen bitte  auch an office@aacamera.org
Die beiden Vorstandsmitglieder sichten das Material und berichten dem Vorstand über die Arbeiten in der nächsten Vorstandssitzung. 
Der Vorstand stimmt über die Aufnahme ab.
Bei einer positiven Entscheidung wird der/die AntragstellerIn vorläufig, vorbehaltlich als “Pendig Member” aufgenommen und erhält sofort alle Informationen, Newsletter etc. 
Auch auf der Webseite wird man bereits als “Pending Member” gelistet.

Es ist vorerst noch kein Mitgliedsbeitrag/Aufnahmegebühr fällig, weil die eigentliche, offiziellle Aufnahme wird bei der AAC Jahreshauptversammlung durch Abstimmung aller anwesenden Mitglieder bestätigt. Erst dann ist die Mitgliedschaft offiziell und die Aufnahmegebühr sowie der Mitgliedsbeitrag werden fällig.

Aufnahmekriterien

Aufnahme als Mitglied im AAC kann jeder Kameramann/Kamerafrau, Kameraassistent/in, DIT, Colorist/in Standfotograf/in mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (z.B. Abschluss Filmakademie) beantragen.

Für Autodidakte ist bei der Antragstellung eine mindestens 3 jährige Berufspraxis als „Lichtsetzender” Kameramann/Kamerafrau oder 1. Assistent/1. Assistentin DIT, Colorist/in Standfotograf/in)  erforderlich.

Die Aufnahmegebühr in den Verband beträgt einmalig € 250.- für Kameraleute, €150.- für Assistent(inn)en , DITs und Colourgrader (innen). Der Betrag ist innerhalb von 2 Monaten nach der Aufnahme zu entrichten und beinhaltet Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr.

Anschließend beträgt der Jahresbeitrag für Kameraleute €182.- für Assistent(inn)en, DITs und Colourgrader €91.-.
Die Jahresgebühr für pensionierte Mitglieder beträgt € 22.- .

Austritt

Ein Austritt aus dem AAC ist jederzeit möglich. Um die AAC- Mitgliedschaft zu beenden, muss der Austritt durch Brief oder Email an den Vorstand erfolgen. Nach Kenntnisnahme durch den Vorstand tritt die Beendigung der Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der bis einschließlich dem laufenden Geschäftsjahr fällige Mitgliedsbeitrag und etwaige Rückstände/Schulden aus vorherigen Jahren bleiben bis zur vollständigen Begleichung in voller Höhe fällig.

Stand 5/2022