COMEBACKPAPIER -Zuschuss für Film- und TV-Produktionen -“Ausfallshaftung”

2020-06-11T17:09:51+02:00Juni 11th, 2020|Allgemein|

Die Richtlinien für die sog. Ausfallhaftung sind da. Sie gelten rückwirkend ab dem 16. März. Personalkosten sind gedeckt. Das bedeutet, dass alle, die in gutem Glauben »einvernehmlichen Vertragsauflösungen« zugestimmt haben, doppelt bestraft werden.
Hätten Sie auf ihrem einfach geltenden österreichischen Arbeitsrecht bestanden, wäre den Produzenten kein Schaden entstanden.
Leider wurden […]