Ein in die Tage gekommenes Berufsbild: Kameramann/-frau

Das aktuelle Berufsbild (2022) der Kameraleute findet man HIER

1. Vorwort

In Zeiten weltweiter Ausdehnung der audiovisuellen Medien und in dem Versuch aller Beteiligten, an der zunehmenden Nutzung ihrer Werke zu partizipieren, wurde dieses Berufsbild erstellt, das in besonderem Maße die Anteile der Kameraleute an der Gestaltung von Filmwerken belegen soll.

2. Begriffsbestimmung

Der Begriff Kameramann/frau umfaßt unterschiedliche Berufe, deren Tätigkeitsbereiche sich wie folgt abgrenzen lassen:

  1.  Aktuelle Berichterstattung, Sportübertragungen oder Reportagen,
  2.  Künstlerische Bildgestaltung im Bereich inszenierter Film-, Fernseh- und Videoproduktionen, d.h. generell bei Kino – Spielfilmen, Fernsehspielen und -serien, bei gestalteten Dokumentar- und Industriefilmen, sowie Werbung.

Doch auch mit dieser Einschränkung umfaßt der deutsche Begriff Kameramann/frau noch immer höchst unterschiedliche Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche:
Ist ein “Kameramann/frau” generell der Mann oder die Frau an der Kamera? Steht er/sie an einer von vielen Kameras einer “Action–Szene” oder einer Fernsehaufzeichnung, ist er/sie nur der Schwenker/in, der/die eine Kamera auf Anweisung bewegt oder ist es der “Chefkameramann/frau”, der/die für die Bildgestaltung eines Filmwerkes alleinverantwortlich ist, der/die entsprechend im Titel genannt wird und unter dessen Anweisung vielfach noch weitere Kameraleute und -teams arbeiten?

Die deutsche Berufsbezeichnung liefert leider keinen Hinweis. Im internationalen Bereich hingegen wird diese Verantwortlichkeit schon sprachlich klargestellt.
Leitende und für die Bildgestaltung verantwortliche Kameraleute werden dort als

  • Director of Photography (DoP in England, DP in den USA),
  • Directeur de la Photographie (Frankreich),
  • Direttore della Fotografia bzw. Autore della Fotografia (Italien)

bezeichnet, was etwa als “Bildautor/in” oder “Bildgestalter/in” zu übersetzen ist.
So wird im Sprachgebrauch der wichtigsten Filmnationen der Welt den Kameraleuten entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung die Stellung quasi eines “Co-Regisseurs” verliehen.

Getrennt hiervon werden weitere Kameraleute und sonstige Mitarbeiter des Kamerateams, die weisungsgebunden unter der Leitung des Chefkameramannes, der Chefkamerafrau arbeiten, deren Aufgabenschwerpunkt stärker im technisch – manuellen, untergeordneten Bereich liegt, als cameraman, operating cameraman, operateur, cadreur. operatore und assistant cameraman bezeichnet. Im Deutschen entsprechend Assistenten und Schwenker, letztere aber oft und mißverständlich ebenfalls Kameramann/frau genannt (bezeichnenderweise wird auch häufig in Kritiken oder bei Auszeichnungen die “Kameraführung” gelobt, obwohl dabei die Bildgestaltung und nicht etwa Schwenker gemeint waren). Entsprechend gibt es auch keine sprachliche Unterscheidung zwischen dem (Chef)Kameramann/frau und dem Kameramann/frau eines gelegentlichen Zusatzteams. Die deutsche Sprache tut sich offensichtlich schwer mit diesem Beruf.
Im Rahmen eines Kamerateams bestimmt und überwacht der Chefkameramann/frau die technischen und gestalterischen Parameter der Aufnahmen, insbesondere Beleuchtung, Bildkomposition und Kameraführung (letztere wird teils von ihm/ihr selbst, teils von einem oder mehreren Camera-operators oder Schwenkern bzw. Zusatzteams ausgeführt).
Nur von dem (Chef-) Kameramann/frau in diesem Sinne wird also im folgenden die Rede sein.

3. Grundsätzliches zum Berufsbild

3.1. Aufgabenbereich:

Der Aufgabenbereich der Kameraleute umfaßt die künstlerische und technische Mitarbeit bei der Filmherstellung. (Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob diese “Filme” auf Film, Magnetband, Bildplatten oder andere Speichermedien aufgezeichnet werden. in der Folge wird deshalb generell von “Film” gesprochen. Aufgabe der Kameraleute ist die eigenschöpferische und eigenverantwortliche Bildgestaltung der Filmwerke in Zusammenarbeit mit der Regie.

3.2. Kreativität contra Technik:

Die Bildgestaltung eines Filmes ist unverwechselbares Ergebnis schöpferischer Phantasie, der Kameramann/frau übt dabei bestimmenden gestalterischen Einfluß aus. Trotzdem wird dieser Beruf vielfach und fälschlich als überwiegend technisch angesehen. In den Kirdertagen des Filmes war das sicher richtig, der “Mann mit der Kamera” = Kameramann war meist ein Einmannbetrieb. Die Technik unerprobt und widerspenstig, sie entstammte oft der eigenen Werkstatt. Heute ist die Technik nur noch die Basis, sie wurde verläßlich und zu ihrer Bedienung und Überwachung stehen Kamera- und Lichtassistenten (Kamera- und Lichttechniker) in jedem Team zur Verfügung.
Sicher sind die technischen Grundlagen der Kameraarbeit umfangreicher als die z.B. der Regie, aber der Kameramann/frau steht dadurch keineswegs “zwischen Kunst und Technik”, sondern besitzt gerade mit der heutigen technischen Vielfalt fast unbegrenzte Möglichkeiten des künstlerischen Ausdrucks.

3.3. Der Kameramann/frau im kreativen Team:

Generalisierende Feststellungen über den gestalterischen Anteil der Kameraleute im kreativen Team (Regie, Kamera, Ausstattung, Schnitt) müssen von spezifischen, berufstypischen Tätigkeitsmerkmalen ausgehen. So gibt es wesentliche Bereiche, in denen Einfluß, Verantwortung und Bestimmung durch den Kameramann/frau in aller Regel gegeben sind. Da aber die Einflußbereiche in einer künstlerischen Teamarbeit nie exakt abgrenzbar sind, sind auch Überschneidungen in Randbereichen die Regel. Bei der Bildgestaltung ergibt sich diese Überschneidung sowohl im Bereich der Ausstattung als auch in besonderem Maße mit der Regie.
Die grundsätzliche Verantwortung des Regisseurs liegt in der szenischen Gestaltung (Inszenierung), die der Kameraleute in der visuellen Gestaltung eines Filmwerkes. Der Übergang jedoch ist fließend, der Kameramann/frau beeinflußt die Inszenierung wie der Regisseur die Visualisierung. Der Grad dieser gegenseitigen Beeinflussung ist persönlichkeitsbedingt, er ist gezeichnet von Erfahrung, Vertrauen, Arbeitsmethodik und auch dem “Ego” der Partner. Jedoch ist beider Arbeit nicht frei bestimmt, sie unterliegt einer “Weisung”: der Verantwortung dem Stoff bzw. Drehbuch gegenüber. Nur bei Beachtung dieser Fremdbestimmung kann ein einheitliches Gesamtwerk, vielleicht auch eine kongeniale Schöpfung entstehen. Natürlich bedarf das Drehbuch einer Interpretation durch die Regie und diese muß für die übrigen kreativen Mitarbeiter verbindlich sein, um zu einer einheitlichen Sicht aller Beteiligten zu gelangen. Im Rahmen dieser stoffbedingten Vorgaben wird der Kameramann/frau dann eigenverantwortlich tätig.

3.4. Fachautorität und Kompetenz:

Der Kameramann/frau ist die letzte kreative und technische Autorität vor der Aufnahme, seine Entscheidungen, noch basierend auf visionärer Intuition und konzeptioneller Vorarbeit, gewinnen erst mit der Aufnahme Gestalt. Gleichzeitig aber obliegt ihm/ihr bereits während der Aufnahme die erste kritische Kontrolle des fertigen Produktes, in dem die kreativen wie handwerklichen Bemühungen des gesamten Teams von oft über 100 Personen, wie durch ein Nadelöhr, unter seiner/ihrer Verantwortung zusammengelaufen sind. In seiner/ihrer Verantwortung liegen aber auch die Emotionen der Zuschauer, deren Einfühlung, Aufmerksamkeit, Identifikation, Angst und Suspense. Erfolg oder Mißerfolg eines Filmes werden so durch die Entscheidungen der Kameraleute maßgeblich beeinflußt.

3.5. Titelnennung:

Entsprechend seiner Bedeutung wird der Kameramann/frau auch regelmäßig in den “Credits”, den Titeln, im Vor- oder Nachspann genannt. Die Namensnennung erfolgt im kreativen Block (Regie, Drehbuch, Kamera, Ausstattung, Schnitt, Musik etc.), in der Rangfolge in der Regel direkt nach der Regie. Neben der mißverständlichen Bezeichnung “Kamera” wird hier überwiegend der Begriff Bildgestaltung verwendet. im Angelsächsischen regelmäßig Director of Photography.

4. Tätigkeits- und Verantwortungsbereich

Dieser Bereich umfaßt alle Stadien der Filmherstellung. aufgegliedert nach den Produktionsphasen Vorbereitung, Drehzeit und Endfertigung. Von frühen Vorgesprächen bis zur Abnahme der ersten fertigen Filmkopien ist der Kameramann/frau einer/eine der am längsten beschäftigten Mitarbeiter.

4.1. Vorbereitung:

Diese Phase beginnt in der Regel mehrere Wochen vor Beginn der Drehzeit, hier werden die künstlerischen Grundlagen für die Gestaltung des Filmes erarbeitet und die erforderlichen finanziellen, technischen und personellen Entscheidungen getroffen.

4.1.1. Einarbeitung in das Drehbuch,

erste Bekanntschaft mit dem Stoff, Lesen der Grundlagenliteratur oder eines zugrundeliegenden Romans, Aufzeichnen der Struktur, Anfertigung von Auszügen, Überlegungen bezüglich besonderer Probleme und spezieller Techniken

4.1.2. Vorgespräche mit der Regie,

über Drehbuch und evtl. Änderungen, dramaturgische und stilistische Konzeption, Budget, Besetzung etc.

4.1.3. Vorgespräche mit der Produktion, über Budget. Drehplan, Technik und Personal.

4.1.4. Vorgespräche mit der Ausstattung,

über Drehorte, Originalmotive und Bauten sowie deren künstlerische und technische Einrichtung, Qualität und Anordnung natürlicher und künstlicher Lichtquellen sowie die generelle Farbgestaltung.

4.1.5. Vorgespräche mit Kostüm- und Maskenbildner,

zur Abstimmung von Kostümfarben sowie der Schminktechnik.

4.1.6. Motivsuche und -bestimmung:

Durch Regie, Kamera, Ausstattung und Produktion erfolgt die Auswahl und Festlegung der Schauplätze. Hier werden am Motiv bereits erste konkrete Gespräche über die Auflösung, bevorzugte Blickrichtungen, einzelne Einstellungen sowie evtl. Änderungen am Motiv geführt. Vom Kameramann werden hier bereits erste Ansätze der Lichtkonzeption entwickelt. Hier legt er/sie aufgrund des Sonnenstandes bereits die Tageszeit für den Dreh der einzelnen Szenen fest.

4.1.7. Bestimmung der technischen Ausrüstung und des Labors:

Hier erfolgt die Entscheidung über Kameras, Filmmaterial, Dollies, Kran. Beleuchtung und Labor.

4.1.8. Bestimmung des technischen Personals:

Kamerateam, Zusatzteams. Bühnentechniker, Beleuchter, Festlegung der jeweiligen Kompetenzen.

4.1.9. Probeaufnahmen

von Darstellern, Kostümen, Schminktechnik, Dekorationen, Bauten und Motiven

4.1.10. Testaufnahmen zur Überwachung von Kameras, Objektiven, Filmmaterial und Laborarbeiten

4.2. Drehzeit:

In dieser Zeit, je nach Art der Produktion von höchst unterschiedlicher Dauer, erfolgt die Herstellung des Films in seinen wichtigsten Details, Einstellung für Einstellung.

4.2.1. Szenenauflösung:

Dies ist eine der wesentlichen Phasen der Filmgestaltung dramaturgische und optische Erfassung von Handlungsabläufen und deren visuelle Prägung. Eine Szene wird in einen Ablauf einzelner Einstellungen und Kamerabewegungen aufgeteilt. Bereits hier entscheiden Regie und Kamera gemeinsam über die Szenenstruktur. Aus welchem Blickwinkel sollen die Zuschauer die Szene erleben, aus der Sicht z.B. des Täters oder des Opfers? Soll es eine hektische Abfolge vieler kurzer Einstellungen werden oder eine langsame, gleitende Kamerafahrt durch die Szene, soll sie hautnah mit Großaufnahmen erzählt werden oder distanziert unter Verwendung von Totalen, sollen Schock-Schnitte eingesetzt oder besondere Effekte durch Kamerabewegungen erreicht werden? Bereits hier werden Ablauf, Timing, Rhythmus und “pace” von Szenen und Komplexen festgelegt und damit die spätere Montage bereits in wesentlichen Elementen vorbestimmt (wobei dem Cutter immer noch genügend Freiraum bleibt).

4.2.2. Festlegung der einzelnen Einstellungen durch die Auswahl von:

  • Kameraposition und -höhe (Unter- oder Obersicht, Größe oder Kleinheit, Macht oder Ohnmacht)
  • Kamerabewegung (Dolly, Kran, Handkamera etc. für Identifikation. Timing, Suspense),
  • Objektivwahl (z. B. Tele oder Weitwinkel, zusammenführen oder distanzieren, Zoom),
  • Schärfe und Unschärfe, Tiefenschärfe (ausweiten oder einengen, herausheben, betonen),
  • Bildausschnitt und -komposition, kann die visuelle und emotionale Rezeption des Zuschauers beeinflußt werden im Hinblick auf:
    – dramaturgische und emotionale Wirkungen und Effekte,
    – dramatische Unterstützung der Darsteller, Aussehen und Wirkung der “Stars”,
    – räumliche und dramatische Beziehungen zwischen handelnden Personen,
    – visuelle Charakterisierung von Räumen und Motiven,
    – Perspektive und dreidimensionale Wirkung (Illusion der fehlenden 3. Dimension).

Um diese Wirkungen zu erreichen. muß gelegentlich auch das Set den fotografischen Forderungen angepaßt werden. Dies kann von einer Umarrangierung von Einrichtungsgegenständen und Lichtquellen bis hin zur Entfernung oder Umsetzung von Wänden gehen.

4.2.3. Lichtgestaltung:

Das Licht stellt eines der wesentlichen fotografischen Gestaltungsmittel dar, nicht umsonst wurde das Kino früher Lichtspieltheater genannt. Durch den kreativen Einsatz von Licht und Schatten, Front-. Seiten- oder Gegenlicht, punktueller oder flächiger Beleuchtung, Härte oder Weichheit des Lichtes, Kontrast und Helligkeitsverteilung (z. B. high-key, low-key) sowie der Farbe ergeben sich auch hier vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf:
•  – dramaturgisch erforderliche ästhetische und emotionale Atmosphäre, dramatische Unterstützung der Darsteller. Aussehen und Wirkung der “Stars”,
•  – visuelle Gestaltung von Motiven und Bauten durch Atmosphäre, Raum- und Tiefenwirkung,
•  – Konzentration auf Handlungsfläche, Betonung oder Unterdrückung szenischer Elemente,
•  – Betonung von Jahres- und Tageszeiten,
•  – spezielle Lichteffekte, auch außerhalb der Normbereiche.
Die Lichtgestaltung liegt grundsätzlich in alleiniger Verantwortung der Kameraleute, sie wird vielfach, z.B. in England (tighting cameraman) als die wichtigste Aufgabe der Kamera betrachtet. Der sog. Oberbeleuchter/in (engl. chief electrician) organisiert und überwacht den Beleuchtungsaufbau. Die gestalterische Entscheidung liegt ausschließlich beim Kameramann/frau.

4.2.4. Farbgestaltung und Filterung,

zur Steigerung dramaturgischer und emotionaler Wirkungen. Die Effekte können sowohl mit farbigem Licht wie auch mit integraler oder partieller Filterung in der Kamera erreicht werden.

4.2.5. Fotografische Spezialeffekte und Trick:

Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, die sowohl bei der Aufnahme als auch in der Nachbearbeitung erreicht werden können. Früher wurden Tricks bevorzugt in der Kamera ausgeführt, heute aufgrund besserer Technik und Zeiteinsparung vermehrt in der Postproduction.

4.2.6. Beurteilung und Auswahl des gedrehten Materials.

Eine Vor- Auswahl des gedrehten Materials erfolgt, in der Regel täglich, gemeinsam durch Regie, Kamera und Schnitt. Teilweise werden bereits bestimmte “Takes” ausgewählt, teilweise werden auch nur bestimmte Präferenzen von den Beteiligten angegeben und für den Schnitt notiert.

4.2.7. Überwachung von Technik und Labor:

Eine laufende Überwachung der technischen Geräte inkl. Testaufnahmen erfolgt generell durch Kameraassistenten, die Überwachung der Kopierwerksarbeiten durch den Kameramann/frau

4.2.8. Führung und Weiterbildung der Mitarbeiter:

Da die untergeordneten Mitarbeiter im Kamerateam sich in der Regel auf einer bestimmten Stufe ihrer Ausbildung befinden, die sie zu ihrer derzeitigen Position im Team befähigt, kommt dem Kameramann/frau hier auch die Funktion eines “Lehrmeisters” zu. Er hat die Aufgabe, seine Mitarbeiter im Verlaufe ihrer Arbeit auch für eine höheren Position zu qualifizieren.

4.2.9. Budgetkontrolle:

Im Ablauf einer Produktion trägt der Kameramann/frau auch eine Mitverantwortung dafür, daß die Kosten seines Bereiches den Rahmen des Budgets nicht unerwartet überschreiten.

4.3. Postproduction/Endfertigung:

Nach Beendigung der Dreharbeiten ist die letzte Produktionsphase für den Abschluß von Schnitt, Trick- und eventuell elektronischer Bildbearbeitung vorgesehen. Bis zur Abnahme der endgültigen Filmkopien oder der Videoüberspielung hat der Kameramann noch folgende Aufgaben:

4.3.1. Überwachung und Beratung:

Überwachung von nachträglichen Zusatz, Modell- und Trickaufnahmen, die häufig von einem gesonderten Team durchgeführt werden. Ein neues Aufgabengebiet entwickelt sich durch den zunehmenden Einsatz nachträglicher digitaler Bildbearbeitung. Da dies einen Teil des fotografisch – kreativen Prozesses darstellt, muß auch hier der bildgestaltend – verantwortliche Kameramann/frau beteiligt sein und ein Mitspracherecht besitzen. Bei der Vorführung verschiedener Schnitt – Versionen erfolgt häufig eine Beratung von Regie und Schnitt durch den Kameramann/frau, gelegentlich wird er auch während des Schnittes für spezielle Fragen zugezogen.

4.3.2. Licht- und Farbbestimmung:

Vor der Herstellung der endgültigen Filmkopien erfolgt die Licht- und Farbbestimmung im Labor bzw. Colour – Matching. Hier erfolgt die Helligkeits- und Farbabstimmung der Einzeleinstellungen in der Abfolge des Schnittes, hier können noch letzte kreative Korrekturen eingebracht werden. Dies ist die letzte Phase und der Abschluß des fotografisch – gestalterischen Prozesses.

4.3.3. Endabnahme:

Fotografisch -technische Abnahme der endgültigen Filmkopien bzw. der Videoüberspielung.

5. Ausbildung

Der heutige Zugang zur “Berufsausbildung – Kamera” erfolgt

  • über ein Studium an der Universität für Musik und darstellende Kunst – Institut Film und Fernsehen (Abschluß der Studienrichtung Kamera als Master) oder
  • an der Höheren Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt (BHS Abschluß mit Matura) bzw. Diplomprüfung.Kameramann/frau ist in Österreich kein allgemein anerkannter Ausbildungsberuf. Bisher erfolgte die Ausbildung zumeist in der Praxis, wobei sich folgende Phasen besonders bewährt haben:
    – Lehre als Fotograf/in / Lichtbildner/in (sinnvoll als Vorstufe),
    – Lehre bzw. Praktikum in einem Film – Kopierwerk mit umfassender Kenntnis aller Arbeitsabläufe,
    – Praktikum in einem Film – Geräteverleih mit Kenntnis aller Kamerasysteme,
    sowie grundsätzlich:
    – mehrjährige Tätigkeit in verschiedenen Kamerateams, zuerst als Materialassistent/in, später als 2.- und 1. Kameraassistent/in, zuletzt als Operator (Schwenker/in).

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es auch verschiedene Ausbildungsstätte /Filmhochschulen mit dem Studiengang Kamera.
Zum Teil sind diese um eine umfassende Ausbildung bemüht, zum Teil allerdings lediglich für den Bedarf einiger Fernsehanstalten im aktuellen Bereich bestimmt. Ob jedoch eine solche Ausbildung den universellen praktischen Berufsanforderungen gerecht wird, kann erst die Zukunft weisen. An einigen Filmhochschulen ist auch eine Anfangsausbildung zum Kameramann/frau im Rahmen anderer Studiengänge möglich. Grundsätzlich ist jedoch ergänzend zu jedem Studium eine umfassende praktische Ausbildung und Erfahrung im kommerziellen Produktionsalltag unverzichtbar.
Generelle Voraussetzungen sind gutes Sehvermögen, physische und psychische Belastbarkeit, gute Allgemeinbildung, technisches Verständnis, ausgeprägtes Stilgefühl, Durchsetzungsvermögen, Organisationstalent und Führungsqualitäten. Sinnvoll wäre auch ein Studium der Theaterwissenschaft, Kunstgeschichte, Architektur oder die Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit.

6. Berufsausübung

6.1. Projektbezogene Anstellung,

auf der Basis von befristeten Dienstverhältnissen. Die Arbeitsbedingungen sind weitgehend tariflich geregelt. Trotz Dienstnehmereigenschaft ist das wirtschaftliche Risiko überproportional groß. Da eine kontinuierliche Berufsausübung nur durch Teilnahme an vielen verschiedenen Projekten erzielt werden kann. Dies ist ausschließlich durch ständigen werblichen Einsatz zu erreichen, wobei die in diesem Berufsbild angeführten Qualifikationen durch neue Anforderungen immer wieder unter Beweis gestellt werden müssen.

6.2. Freiberufliche Tätigkeit,

spezifische, üblicherweise kleinere Einzelprojekte, bei denen Kameraleute in Eigenverantwortung (Gestaltung und Disposition) tätig werden.

6.3. Festanstellung,

bei Rundfunk-,Fernsehanstalten oder bei privaten Produktionsgesellschaften. Das wirtschaftliche Risiko wie auch die Aufstiegsmöglichkeiten sind begrenzt. Die Arbeitsbedingungen sind weitgehend tariflich geregelt.

7. Nachwort

Für Kameraleute gibt es, wie bei fast allen künstlerischen Berufen kein behördlich festgelegtes Berufsbild. Der AAC (Verband österreichischer Kameraleute) hat deshalb auf der Grundlage der derzeitigen Produktionsabläufe, in Abstimmung mit der Vorlage unserer deutschen Kollegen vom BVK (Berufsverband der Kameraleute e.V.), dieses Berufsbild niedergeschrieben.

Das aktuelle Berufsbild (2022) der Kameraleute findet man HIER